moderne Krebsvorsorgeuntersuchungen

Jede Frau kann einmal im Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Dieses ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen bezahlt. Die Krebsvorsorgeuntersuchung hat das Ziel, bösartige Erkrankungen möglichst früh zu entdecken, am besten in einem Vorstadium, so dass eine effektive Therapie eine hundertprozentige Heilungsrate ermöglicht.

folgende Untersuchungen sind Bestandteil der gesetzlichen Krebsvorsorge

  • Untersuchung der Schamlippen, der Scheide und des Muttermundes
  • Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der Zellen („Pap-Abstrich“)
  • Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
  • Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen ab dem 30. Lebensjahr
  • Laboruntersuchung auf Blut im Stuhl ab dem 50. Lebensjahr
  • Beratung zur Darmspiegelung ab dem 55. Lebensjahr

Im Rahmen der erweiterten, modernen Krebsvorsorgeuntersuchung werden die Unterbauchorgane (Gebärmutter, Eierstöcke) mit hochauflösender Ultraschalltechnik untersucht. Hierbei können frühzeitig Veränderungen wie Wucherungen der Gebärmutterschleimhaut oder Tumoren an den Eierstöcken erkannt werden, die durch eine Tastuntersuchung nicht erfasst werden können.

Dünnschichtzytologie („Thin-Prep“) nennt man ein neues Abstrichverfahren zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Aufgrund einer neuartigen, komplizierten Probenaufbereitung kann die Erkennungsrate veränderter Zellen erhöht werden. Die Abstrichauswertung ist also genauer. Die Methode wird in den neuesten Richtlinien zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung von den Fachgesellschaften empfohlen.

Hochauflösende Ultraschalluntersuchung der Beckenorgane und Dünnschichtzytologie sind trotz Empfehlung der gynäkologischen Fachgesellschaften kein Bestandteil der gesetzlichen Krebsvorsorgeuntersuchung. Wenn Sie Interesse an diesen Untersuchungen haben, sprechen Sie uns an, gerne beraten wir Sie dazu.